Kaza sonrası ikame araç servisi

Unfall gehabt?
Sofort weiterfahren.

Kostenlos • Ohne Vorkasse • Direktabrechnung

Ihre Schnellanfrage

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns in unter 15 Minuten bei Ihnen.

Schnellanfrage für Ersatzfahrzeug

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns innerhalb von 15 Minuten bei Ihnen.

Wie können wir Sie erreichen?

< 15 Min
Rückmeldung
< 4 Std
Lieferung
> 90%
Versicherung OK

Nach dem Unfall mobil bleiben

Ein Unfall ist stressig genug. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell und unkompliziert ein Ersatzfahrzeug bekommen – ohne Vorauszahlung und direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet.

Blitzschnelle Lieferung

In der Regel erhalten Sie Ihr Ersatzfahrzeug innerhalb von 4 Stunden. Erste Rückmeldung garantiert in unter 15 Minuten.

Keine Vorauszahlung

Sie müssen nichts vorstrecken. Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab – für Sie völlig kostenfrei.

Gleichwertiges Fahrzeug

Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, das Ihrem beschädigten Fahrzeug in Klasse und Ausstattung entspricht – vom Kleinwagen bis zum SUV.

Ihr gesetzliches Recht

Nach §249 BGB haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Wir setzen Ihr Recht durch.

Ihre Rechte im Schadensfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie in Deutschland klare gesetzliche Ansprüche. Wir kennen das Gesetz und setzen Ihre Rechte durch.

Gleichwertiges Ersatzfahrzeug

§249 BGB

Sie haben das gesetzliche Recht auf ein Fahrzeug, das Ihrem beschädigten Fahrzeug in Klasse und Ausstattung entspricht.

Nutzungsdauer

Gesamte Reparaturdauer

Das Ersatzfahrzeug steht Ihnen für die komplette Reparaturzeit zu. Bei Totalschaden: 14 Tage Wiederbeschaffungszeit.

§249 BGB

Schadensersatz

Wiederherstellung des vorherigen Zustands – dazu gehört ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug während der Reparatur.

§254 BGB

Schadenminderungspflicht

Das Ersatzfahrzeug muss angemessen sein. Wir beraten Sie, um Kürzungen durch die Versicherung zu vermeiden.

StVG §7/§18

Halterhaftung

Regelt die Haftung bei Unfällen. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die Versicherung des Unfallgegners.

Die 130%-Regel

Totalschaden? Kein Grund zur Panik!
Wir retten Ihr Auto mit der 130%-Regel.

Ihr Versicherer sagt "wirtschaftlicher Totalschaden"? Sie müssen Ihr Auto nicht aufgeben! Das deutsche Gesetz schützt Ihr Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten und reparieren zu lassen.

Die Regel ist einfach:

Wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert um bis zu 30% übersteigen, muss die gegnerische Versicherung die kompletten Reparaturkosten zahlen – vorausgesetzt, Sie nutzen Ihr repariertes Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.

Konkretes Beispiel:

Fahrzeugwert vor Unfall
10.000 €
Tatsächliche Reparatur
12.500 €
(125% des Werts)
Maximale Grenze (130%)
13.000 €
Ohne 130%-Regel

Versicherung lehnt Reparatur ab. Sie erhalten nur Wiederbeschaffungswert (minus Restwert). Sie müssen ein neues Auto suchen.

Mit 130%-Regel

Versicherung zahlt alle 12.500 € für die Reparatur! Sie behalten Ihr vertrautes Fahrzeug und müssen kein neues Auto suchen.

Nur 3 einfache Voraussetzungen:

1
Nutzungsabsicht

Sie nutzen Ihr repariertes Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.

2
Sachverständigengutachten

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten dokumentiert den Schaden.

3
Fachgerechte Reparatur

Die Reparatur erfolgt vollständig und professionell in einer Fachwerkstatt.

Während Ihr Auto repariert wird: Bleiben Sie mobil!

Die 130%-Regel rettet Ihr Auto, aber die Reparatur dauert Wochen? Kein Problem! Wir stellen Ihnen für die gesamte Reparaturdauer kostenfrei ein Ersatzfahrzeug bereit – direkt abgerechnet mit der Versicherung.

ErsatzwagenBremen Fahrzeug

Unser Komplettservice

Wir kümmern uns um alles – Sie fahren einfach weiter.

  • Gleichwertiges Ersatzfahrzeug
  • Komplette Versicherungsabwicklung
  • Direkte Abrechnung mit der Versicherung
  • Lieferung zum Wunschort
  • Keine Vorauszahlung für Sie
  • Persönlicher Ansprechpartner

Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Sie sind nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu nutzen. Sie können auch eine Nutzungsausfallentschädigung in bar erhalten.

Empfohlen

Ersatzwagen nutzen

  • Sofortige Mobilität – bereits in 4 Stunden
  • Gleichwertiges Fahrzeug zu Ihrem Unfallwagen
  • Keine Vorauszahlung erforderlich
  • Ideal für Berufstätige und Familien

Nutzungsausfall in bar

  • Tägliche Pauschale je nach Fahrzeugklasse
  • 23 € bis 175 € pro Tag möglich
  • Geeignet bei geringem Fahrbedarf
  • Kein organisatorischer Aufwand

Warum ErsatzwagenBremen statt herkömmlichem Mietwagen?

  • Keine Vorauszahlung nötig
  • Direkte Versicherungsabrechnung
  • Gleichwertiges Ersatzfahrzeug
  • Lieferung innerhalb weniger Stunden
  • Persönliche Betreuung während der Reparatur
ErsatzwagenBremen Unfallersatzwagen Service

Unsere Service-Garantien

Schnell, zuverlässig und transparent – das sind unsere Versprechen an Sie.

< 15
Minuten
Erste Rückmeldung

Wir melden uns innerhalb von 15 Minuten nach Ihrer Anfrage bei Ihnen.

< 4
Stunden
Lieferung

Ihr Ersatzfahrzeug wird in der Regel innerhalb von 4 Stunden geliefert.

> 90%
der Fälle
Versicherungsfreigabe

In über 90% der Fälle erhalten wir sofortige Zusage von der Versicherung.

< 30
Tage
Abwicklung

Durchschnittliche Dauer bis zur vollständigen Schadenabwicklung.

Wie es funktioniert

Von der Unfallmeldung bis zum Ersatzfahrzeug – in nur 3 einfachen Schritten ohne Vorkasse

1

Schaden melden

Teilen Sie uns die Kaza-Details und die Informationen der Gegenseite mit. Laden Sie Ihren Unfallbericht (Polizeibericht) hoch.

2

Abtretungserklärung unterschreiben

Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir alle Kosten direkt mit der Versicherung ab – ohne Vorkasse von Ihnen.

3

Fahrzeug übernehmen

Wir liefern Ihnen ein klassengerechtes Fahrzeug direkt zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt – meist innerhalb von 4 Stunden.

Bereit für Ihr Ersatzfahrzeug?

Starten Sie jetzt Ihre Anfrage – kostenlos und unverbindlich.

Notfall-Hotline 24/7 aktiv

Unfall gehabt? Wir sind sofort für Sie da.

Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten Sie in unter 4 Stunden ein Ersatzfahrzeug – ohne Vorauszahlung und direkt von der Versicherung bezahlt.

< 15 Min
Erste Antwort
< 4 Std
Lieferung
0 €
Vorauszahlung

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Unfallersatzwagen-Service.

Ein Unfallersatzwagen ist ein Ersatzfahrzeug, das Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht. Nach §249 BGB haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug für die Dauer der Reparatur. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten. Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab durch eine Abtretungserklärung.
In der Regel stellen wir Ihnen innerhalb von 4 Stunden ein Ersatzfahrzeug bereit. Kontaktieren Sie uns direkt nach dem Unfall, damit wir sofort für Sie aktiv werden können.
Ja, Sie haben Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, das Ihrem beschädigten Fahrzeug in Klasse und Ausstattung entspricht. Um Eigenersparnis-Kürzungen zu vermeiden, empfehlen wir oft ein Fahrzeug eine Klasse unter Ihrem Unfallwagen – so haben Sie null Risiko für Kürzungen.
Sie dürfen das Ersatzfahrzeug für die gesamte Dauer der Reparatur nutzen. Bei einem Totalschaden steht Ihnen der Ersatzwagen für die Wiederbeschaffungszeit zu – in der Regel 14 Tage.

Ja! Sie müssen Ihren Urlaub nicht abbrechen. Nach der Rechtsprechung dürfen Sie:

  • Ihre geplante Urlaubsfahrt mit dem Ersatzwagen fortsetzen
  • Die Versicherung muss die Kosten für die gesamte Reisedauer übernehmen
  • Sie sind nicht verpflichtet, sofort nach Hause zu fahren

Wichtig: Informieren Sie uns über Ihre Reisepläne, damit wir dies bei der Abrechnung dokumentieren.

Nein! Sie müssen Ihr Auto nicht aufgeben. Die 130%-Regel schützt Ihr Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten:

Einfach erklärt:

Ihr Auto ist 10.000 € wert, die Reparatur kostet 12.500 €? Die Versicherung zahlt die vollen 12.500 €, solange die Reparatur nicht mehr als 13.000 € (130%) kostet.

Sie müssen nur:

  • Ihr repariertes Auto mindestens 6 Monate weiternutzen
  • Ein Gutachten erstellen lassen (organisieren wir für Sie)
  • Fachgerecht reparieren lassen

✓ Während der Reparatur: Kostenloses Ersatzfahrzeug für die gesamte Dauer!

Das hängt von Ihrem tatsächlichen Bedarf ab (Geringfügigkeitsgrenze):

  • Unter 20-30 km/Tag: Versicherung kann Taxi oder ÖPNV als ausreichend ansehen
  • Homeoffice/Rentner: Bei geringem Fahrbedarf kann Nutzungsausfallentschädigung (23-175 €/Tag) die bessere Option sein
  • Unregelmäßiger Bedarf: Z.B. wöchentliche Arztbesuche, Einkäufe – hier kann trotzdem Anspruch bestehen

Wir beraten Sie ehrlich, welche Option für Sie die beste ist!

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir benötigen nur wenige Angaben: Unfallhergang, gegnerische Versicherung und gewünschtes Fahrzeug. Um den Rest kümmern wir uns.

Mit einer Abtretungserklärung übertragen Sie uns den Anspruch gegenüber der Versicherung. Das bedeutet:

  • Sie müssen nichts vorstrecken (keine Vorkasse)
  • Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab
  • Keine Bonitätsprüfung oder Kreditkarte nötig
  • Kein Geld aus Ihrer Tasche

Ja, unser Komplettservice umfasst:

  • Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
  • Dokumentation und Nachweisführung
  • Direkte Abrechnung nach Normaltarifen (Schwacke/Fraunhofer)
  • Unterstützung bei Kürzungsversuchen der Versicherung
Ja, unser Service steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Flottenbetreibern zur Verfügung. Für Geschäftskunden bieten wir spezielle Konditionen und einen priorisierten Service.
Ja, wir liefern das Ersatzfahrzeug direkt zu Ihnen – an Ihre Wohnadresse, zur Werkstatt oder an einen anderen gewünschten Ort. Die Lieferung ist in unserem Service inbegriffen.