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Wie können wir Sie erreichen?
Ihre Ersatzfahrzeuge
Wählen Sie aus einer großen Auswahl gleichwertiger Fahrzeuge – vom Kleinwagen bis zur Premium-Limousine. Alle Fahrzeuge sind versichert, geprüft und sofort verfügbar.
Nach dem Unfall mobil bleiben
Ein Unfall ist stressig genug. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell und unkompliziert ein Ersatzfahrzeug bekommen – ohne Vorauszahlung und direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet.
Blitzschnelle Lieferung
In der Regel erhalten Sie Ihr Ersatzfahrzeug innerhalb von 4 Stunden. Erste Rückmeldung garantiert in unter 15 Minuten.
Keine Vorauszahlung
Sie müssen nichts vorstrecken. Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab – für Sie völlig kostenfrei.
Gleichwertiges Fahrzeug
Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, das Ihrem beschädigten Fahrzeug in Klasse und Ausstattung entspricht – vom Kleinwagen bis zum SUV.
Ihr gesetzliches Recht
Nach §249 BGB haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Wir setzen Ihr Recht durch.
Ihre Rechte im Schadensfall
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie in Deutschland klare gesetzliche Ansprüche. Wir kennen das Gesetz und setzen Ihre Rechte durch.
Gleichwertiges Ersatzfahrzeug
§249 BGB
Sie haben das gesetzliche Recht auf ein Fahrzeug, das Ihrem beschädigten Fahrzeug in Klasse und Ausstattung entspricht.
Nutzungsdauer
Gesamte Reparaturdauer
Das Ersatzfahrzeug steht Ihnen für die komplette Reparaturzeit zu. Bei Totalschaden: 14 Tage Wiederbeschaffungszeit.
§249 BGB
Schadensersatz
Wiederherstellung des vorherigen Zustands – dazu gehört ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug während der Reparatur.
§254 BGB
Schadenminderungspflicht
Das Ersatzfahrzeug muss angemessen sein. Wir beraten Sie, um Kürzungen durch die Versicherung zu vermeiden.
StVG §7/§18
Halterhaftung
Regelt die Haftung bei Unfällen. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die Versicherung des Unfallgegners.
Totalschaden? Kein Grund zur Panik!
Wir retten Ihr Auto mit der 130%-Regel.
Ihr Versicherer sagt "wirtschaftlicher Totalschaden"? Sie müssen Ihr Auto nicht aufgeben! Das deutsche Gesetz schützt Ihr Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten und reparieren zu lassen.
Die Regel ist einfach:
Wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert um bis zu 30% übersteigen, muss die gegnerische Versicherung die kompletten Reparaturkosten zahlen – vorausgesetzt, Sie nutzen Ihr repariertes Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.
Konkretes Beispiel:
Ohne 130%-Regel
Versicherung lehnt Reparatur ab. Sie erhalten nur Wiederbeschaffungswert (minus Restwert). Sie müssen ein neues Auto suchen.
Mit 130%-Regel
Versicherung zahlt alle 12.500 € für die Reparatur! Sie behalten Ihr vertrautes Fahrzeug und müssen kein neues Auto suchen.
Nur 3 einfache Voraussetzungen:
Nutzungsabsicht
Sie nutzen Ihr repariertes Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.
Sachverständigengutachten
Ein unabhängiges Kfz-Gutachten dokumentiert den Schaden.
Fachgerechte Reparatur
Die Reparatur erfolgt vollständig und professionell in einer Fachwerkstatt.

Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?
Sie sind nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu nutzen. Sie können auch eine Nutzungsausfallentschädigung in bar erhalten.
Unsere Service-Garantien
Schnell, zuverlässig und transparent – das sind unsere Versprechen an Sie.
Wir melden uns innerhalb von 15 Minuten nach Ihrer Anfrage bei Ihnen.
Ihr Ersatzfahrzeug wird in der Regel innerhalb von 4 Stunden geliefert.
In über 90% der Fälle erhalten wir sofortige Zusage von der Versicherung.
Durchschnittliche Dauer bis zur vollständigen Schadenabwicklung.
Wie es funktioniert
Von der Unfallmeldung bis zum Ersatzfahrzeug – in nur 3 einfachen Schritten ohne Vorkasse
Schaden melden
Teilen Sie uns die Kaza-Details und die Informationen der Gegenseite mit. Laden Sie Ihren Unfallbericht (Polizeibericht) hoch.
Abtretungserklärung unterschreiben
Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir alle Kosten direkt mit der Versicherung ab – ohne Vorkasse von Ihnen.
Fahrzeug übernehmen
Wir liefern Ihnen ein klassengerechtes Fahrzeug direkt zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt – meist innerhalb von 4 Stunden.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Unfallersatzwagen-Service.
Ja! Sie müssen Ihren Urlaub nicht abbrechen. Nach der Rechtsprechung dürfen Sie:
- Ihre geplante Urlaubsfahrt mit dem Ersatzwagen fortsetzen
- Die Versicherung muss die Kosten für die gesamte Reisedauer übernehmen
- Sie sind nicht verpflichtet, sofort nach Hause zu fahren
Wichtig: Informieren Sie uns über Ihre Reisepläne, damit wir dies bei der Abrechnung dokumentieren.
Nein! Sie müssen Ihr Auto nicht aufgeben. Die 130%-Regel schützt Ihr Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten:
Einfach erklärt:
Ihr Auto ist 10.000 € wert, die Reparatur kostet 12.500 €? Die Versicherung zahlt die vollen 12.500 €, solange die Reparatur nicht mehr als 13.000 € (130%) kostet.
Sie müssen nur:
- Ihr repariertes Auto mindestens 6 Monate weiternutzen
- Ein Gutachten erstellen lassen (organisieren wir für Sie)
- Fachgerecht reparieren lassen
✓ Während der Reparatur: Kostenloses Ersatzfahrzeug für die gesamte Dauer!
Das hängt von Ihrem tatsächlichen Bedarf ab (Geringfügigkeitsgrenze):
- Unter 20-30 km/Tag: Versicherung kann Taxi oder ÖPNV als ausreichend ansehen
- Homeoffice/Rentner: Bei geringem Fahrbedarf kann Nutzungsausfallentschädigung (23-175 €/Tag) die bessere Option sein
- Unregelmäßiger Bedarf: Z.B. wöchentliche Arztbesuche, Einkäufe – hier kann trotzdem Anspruch bestehen
Wir beraten Sie ehrlich, welche Option für Sie die beste ist!
Mit einer Abtretungserklärung übertragen Sie uns den Anspruch gegenüber der Versicherung. Das bedeutet:
- Sie müssen nichts vorstrecken (keine Vorkasse)
- Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab
- Keine Bonitätsprüfung oder Kreditkarte nötig
- Kein Geld aus Ihrer Tasche
Ja, unser Komplettservice umfasst:
- Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
- Dokumentation und Nachweisführung
- Direkte Abrechnung nach Normaltarifen (Schwacke/Fraunhofer)
- Unterstützung bei Kürzungsversuchen der Versicherung


